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Google Ads Brand Bidding einfach erklärt

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Möchtest du deine Google Ads effektiver nutzen? Brand Bidding bietet dir die Möglichkeit, direkt auf Markennamen zu bieten – sowohl auf deine eigene Marke als auch auf die deiner Konkurrenz. So platzierst du deine Anzeigen gezielt dort, wo potenzielle Kund:innen bereits aktiv nach Informationen suchen.

Was ist Brand Bidding?

Brand Bidding ist eine Werbetechnik, bei der direkt auf den Markennamen geboten wird. Dabei bucht ein Unternehmen seine Anzeigen auf den Namen der eigenen Marke oder auf den Markennamen eines Konkurrenten. Ziel dieser Technik ist es, die Anzeigen an einer Stelle zu platzieren, an der die Kund:innen im Kaufprozess bereits weit fortgeschritten sind. Kurz gesagt: Deine Zielgruppe befindet sich in der Phase der Informationssuche über deine Marke. Mit Google Search Ads stellst du sicher, dass dein Unternehmen bei Suchanfragen an erster Stelle erscheint. Das Bieten auf Markennamen von Konkurrenten ermöglicht es dir, auch bei Suchanfragen zu deren Marke weit oben in den Suchergebnissen zu erscheinen und so eventuell Kund:innen abzuwerben.

Vorteile des Brand Bidding in Google Ads

Die Vorteile von Brand Bidding in Google Ads sind vielfältig, hier findest du die wichtigsten Punkte:

  • Steigerung der Klick- und Conversion-Rate: Die relevante Platzierung der Anzeigen sowie der qualifizierte Traffic auf der Website führen zu einer Steigerung wichtiger KPIs.
  • Höherer Return on Advertising Spend (ROAS): Mehr Conversions bei gleichzeitig geringeren Kosten durch effizientere Gebotsstrategien.
  • Kontrolle über die Suchergebnisse: Du bestimmst die Inhalte, die User:innen bei der Suche nach deiner Marke sehen.
  • Stärkung der Markenbekanntheit: Häufigere Sichtbarkeit der Marke und ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
  • Schutz vor Markenpiraterie: Verhindere, dass Konkurrent:inen deine Marke für ihre eigenen Zwecke nutzen.

Brand Bidding – was ist verboten, was ist erlaubt?

Beim Brand Bidding auf konkurrierende Organisationen stellt sich die Frage: Ist das markenrechtlich überhaupt erlaubt? Die kurze Antwort lautet: Ja. Die Praxis ist nicht verboten, aber es gibt einige Einschränkungen zu beachten.

Aus der Anzeige in den Suchmaschinen muss hervorgehen, dass nur der fremde Markenname verwendet wird und es sich nicht um das genannte Unternehmen handelt. Das bedeutet: Für User:innen muss klar sein, dass es sich bei der werbenden Organisation nicht um die gesuchte Organisation handelt. Dies gilt auch für Verwechslungen auf der mit der Anzeige verlinkten Website oder Landingpage – also für Markennamen in URLs.

Zudem darf der Markenname, auf den geboten wird, im Anzeigentext selbst nicht mehr vorkommen. Die konkurrierende Marke darf also nur als Keyword verwendet werden und nicht im Anzeigentext vorkommen. Beispielsweise dürfte das Unternehmen Migros zwar Anzeigen auf den Wettbewerber Coop schalten, aber im Anzeigentext darf der Markennamen von Coop nicht genutzt werden. Auch die Landingpage darf nicht den Anschein machen, dass es sich um eine Website von Coop handelt.

Kategorie:  Google Ads

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