Brand Bidding Google AdWords, Teil 1: Was ist erlaubt?

Sicherlich haben auch Sie schon einen Brand-Namen als Suchbegriff eingegeben und sind dann auf die Webseite eines konkurrierenden Unternehmens gelangt. Mit dem Namen seiner Mitbewerber zu werben, scheint vielleicht auf den ersten Blick etwas frech, aber natürlich eine logische Schlussfolgerung, bedenkt man das harsche Wettbewerbsklima bei den Google AdWords für gewisse Branchen. Was genau erlaubt ist und was nicht, das erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywords
Wer bei einer Google AdWords Kampagne den Marken-Namen der Konkurrenz als Keyword einbucht, macht sich nicht strafbar und wird von Google auch nicht zur Rechenschaft gezogen. Google zufolge liegt dies in der Verantwortung der Werbetreibenden.
Geschütze Brandnamen in Anzeigetiteln und -texten
Die Textanzeige selbst darf keinen Hinweis auf den fremden Markennamen enthalten, dies gilt für die Anzeigetitel sowie den Beschreibungstext. Dieser Markenschutz gilt jedoch nicht in allen Ländern, so ist die Verwendung einer fremden Marke in den USA und im Vereinten Königreich zum Beispiel erlaubt. In der Schweiz und in Deutschland ist dies jedoch verboten. Wer seinen Markennamen in einer Anzeige eines Konkurrenten entdeckt, kann bei Google eine Beschwerde einreichen.
Es gibt allerdings einige Fälle, in denen die Benutzung eines fremden Markennamens erlaubt ist. Werbetreibende können einen Authorisierungsantrag stellen, dem die betroffenen Markeninhaber zustimmen können. Zusätzlich ist die Benutzung eines fremden Markennamens erlaubt, wenn der Begriff als Beschreibung gebraucht wird und somit nicht als Bewerbung einer anderen Marke benutzt wird.
Weitere Verweise auf Brand-Namen von Dritten
Wenn ein fremder Markenname in der Subdomain einer Textanzeige geschaltet wird, kann dieser ebenfalls von Google eingeschränkt werden, ob dies auch für die Pfade der angezeigten URL gilt, ist jedoch eine Grauzone.
Fazit
Wer den Markennamen von Mitbewerbenden in den Textanzeigen von Google AdWords Suchnetzwerk verwendet, geht ein grosses Risiko ein, dass diese Anzeigen gesperrt werden, jedoch muss die Initiative von den betroffenen Markeninhabern kommen. Fremde Markennamen als Keyword zu nutzen und darauf zu bieten, ist jedoch erlaubt. Im zweiten Teil dieses Blog Posts erfahren Sie, wie Keywords von Mitbewerbern am besten in eine Google Suchnetzwerk-Kampagne eingebracht werden können.
Hi Ursina, wenn ich nun einen Mitbewerber habe, der meinen Firmennamen in der Anzeige verwendet… wo finde ich seitens Google den Hinweis, dass dies nicht erlaubt ist? Oder ist das eine rechtliche Angelegenheit und ich muss den Gesetzesartikel raussuchen? Weil einfach so beim Mitbewerber melden und sagen, du darfst nicht, wird wenig Wirkung zeigen, nehm ich an…. Merci! Liebe Grüsse, Sabrina
Hallo Sabrina, zur Beantwortung deiner Frage gibt es eine spezifische Seite auf Google: https://support.google.com/adspolicy/answer/6118?hl=de
Hier sind allgemeine Infos zur Nutzung von Marken enthalten, grundsätzlich gilt: erlaubt ist das für Keywords, im Anzeigetext ist es aber nicht erlaubt, bzw. nur für z.B. authorisierte Reseller. Es gibt seitens Google ein Formular, womit man direkt einen Antrag stellen kann. Hier sollest du alles finden: https://support.google.com/adspolicy/answer/2562124
Herzliche Grüsse, xeit-Team