Fremde Firmenbezeichnung in Google AdWords – Strafbarkeit ohne Autorisierung
Falls jemand eine AdWords-Kampagne so anlegt, dass bei der Eingabe eines geschützten Namens (Marke) in Google eine Werbeanzeige eines anderen Advertisers erscheint, kann das Unternehmen der geschützten Marke Anklage erheben.
Verwendung des Konkurrenznamens – Kampagnenbetreuer haftet
Laut Urteil des Oberlandesgerichts in Deutschland gab es in naher Vergangenheit folgenden Prozess. – Es werden fiktive Namen im Blogpost verwendet.
Das Unternehmen mit dem Firmennamen „abc“ klagte das Unternehmen „xyz“ an. Das beklagte Unternehmen ist in derselben Branche tätig und schaltete eine AdWords-Kampagne, in der als Keyword der Firmenname des konkurrierenden Unternehmen „abc“ verwendet wurde. Somit erschien bei der Suche nach dem Unternehmen abc eine Anzeige des Unternehmens xyz. Die Headline der Anzeige begann mit „Anzeige zu abc…“. Der User wurde jedoch bei dieser Anzeige zum Unternehmen xyz weitergeleitet.
Verwechslungsgefahr ausschliessen
Aus dem Anzeigentitel muss klar ersichtlich sein, um welches Unternehmen es geht und für welches Ziel die Werbung geschaltet wird. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass es keine Rolle spiele, ob der Titel vom Beklagten stamme oder automatisch von Google (bsp. dynamische Anzeigen) erzeugt wurde. Der Beklagte ist in beiden Fällen heranzuziehen und verantwortlich.
Fazit
Man sollte nicht alles versuchen, um vor der Konkurrenz zu stehen. – Es gibt Grenzen und Gesetze, um die Advertiser in der Spur zu halten.
Aus der Sicht des Users ist es auch keine Freude, wenn man in der Google-Suchleiste nach dem Unternehmen „abc“ sucht, aber nicht schnell an das Ziel geführt wird. Als User ist man verärgert, wenn man auf eine Anzeige „abc…“ klickt, aber bei dem konkurrierendem Unternehmen landet. Selbst Google ist davon nicht begeistert, denn Google möchte den User schnell an das richtige Ziel bringen.
Das führt den Werbenden in eine teure und missliche Lage.
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