Zum Inhalt springen

Social Media Post mortum – was passiert mit den digitalen Accounts nach dem grossen Log-out aus dem Leben?

keine Kommentare

Für einige Stars, Sternchen und Influencer fiel dieses Jahr bereits der grosse Vorhang. Besonders für Petfluencer (Tier-Influencer) ist 2019 kein gutes Jahr. Vor einigen Tagen starb z.B. der allseits bekannte Petfluencer-Star Grumpy Cat (Instagram 2.7 Millionen Follower). Ebenfalls dieses Jahr verabschiedete sich der Igel Mr. Pokee (Instagram 1.4 Millionen Follower) von seinen Followern und reiste in den Tier-Himmel. Auch der «süsseste Hund der Welt» Boo (Facebook 16 Millionen Fans) musste sich dieses Jahr vom Hunde-Leben verabschieden.

Die Social-Media-Accounts dieser drei Petfluencer sind bis jetzt immer noch aktiv und lukrativ. Diese werden wahrscheinlich auch aktiv bleiben und mit altem oder ähnlichem Content bespeist werden. Aber was passiert bei Otto-Normal-Bürgern mit dem digitalen Vermächtnis, wenn die Lebenszeit abgelaufen ist? Ganz einfach. Wenn nichts anderes geregelt wird, dann eigentlich gar nichts. Die Accounts bleiben bestehen, so wie sie sind. Denn ohne Meldung an die Plattformen wissen diese ja meist nicht, dass ihr Nutzer tot ist. Die Meldungen/Möglichkeiten nach dem Tod sind je nach Plattform anders geregelt. Einige Regelungen im Bereich «Todesfall» findet ihr hier:

Facebook – Löschung oder Konto im Gedenkzustand

Bei Facebook gibt es zwei Möglichkeiten nach dem Ableben eines Nutzers. Entweder kann das Konto von nahen Angehörigen, wenn der Nutzer dies vor seinem Ableben so angeordnet hat, gelöscht werden oder ein «Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands» kann gestellt werden.

Wenn man sein Konto nach seinem Ableben löschen will, muss man im Vorfeld einen Antrag dafür stellen. Wenn dieser gestellt wurde und ein naher Verwandter Facebook über den Tod informiert, wird der Account gelöscht. Den Antrag hierzu finden Sie hier: https://www.facebook.com/help/memorialized

Beim Gedenkzustand wird das Konto so geschützt, dass sich niemand mehr auf dem Profil einloggen kann (ausser der offizielle Nachlasskontakt). Jedoch kann man noch seine Beileidsbekundungen etc. auf dem Account hinterlassen.

Instagram – ähnlicher Ablauf wie Facebook im Trauerfall

Es geht bei Instagram sogar ein wenig einfacher. Man kann auch hier das Konto in einen Gedenkzustand setzten lassen, wenn diese Bitte von einer berechtigten Person (enge Familie, …) gestellt wird. Nachgewiesene und unmittelbare Familienangehörige können auch die Entfernung des Kontos von Instagram beantragen. Hierfür benötigt man lediglich eine Geburts-, Sterbeurkunde oder Nachweis, dass man der rechtmässige Vertreter des Nachlasses der verstorbenen Person ist. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.facebook.com/help/instagram/264154560391256

LInkedIn – einfach aus dem Netzwerk verschwinden

Mit den Angabe von einigen Informationen (Name des Mitglieds, Verhältnis zu diesem, Todesdatum, Link zur Todesanzeige, etc.) kann man einfach über folgendes Formular die Beantragung zur Löschung des Profils stellen: https://www.linkedin.com/help/linkedin/ask/ts-rdmlp

Auch weitere Social Media-Plattformen (Pinterest, Twitter, Google & Co.) haben sich im Falle eines Todesfalles ihrer Mitglieder abgesichert. Die Informationen hierzu, wie man am sichersten und schnellsten die Daten eines Verstorbenen entfernen kann, findet man zumeist in den FAQ-/Help-Bereichen der Seiten.

Digitaler Nachlass – auch dieser sollte geregelt sein

Auch Digitale Daten sind ein Wert, der im Nachlass geregelt sein sollte. Denn ein Hinterbliebener findet es wohl kaum lustig, wenn alte fröhliche Trinkbilder des Verstorbenen mit neuen Kommentaren wie: «War lustig, sollten wir bald wieder machen.» in ihrem Feed auftauchen. Deswegen ist es immer gut, wenn man sich schon vor seinem Ableben mit diesem Thema beschäftigt: «Was passiert mit meinen digitalen Nachlass und welche Vorkehrungen soll und kann man treffen.»

Oder noch einfacher: man hinterlässt ein Schreiben, wo sämtliche Profile und Login-Daten angeben sind. Aber Achtung! Diese müssen regelmässig upgedatet werden, wenn sich die Passwörter ändern. Denn ohne Login-Daten der persönlichen Profile ist es auch für Angehörige kaum möglich, bis unmöglich, via den Anbieter an ein Login des Accounts zu kommen.

Fazit:

Es ist immer gut, seine Sachen zu regeln, solange es geht – auch bei Social Media. Das erspart Frust und weitere Trauer. Sonst müssen sich die Angehörigen damit umherschlagen

Kategorie:  Social Media

keine Kommentare

Dein kommentar zum artikel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Tags & Verwandte artikel

Mehr Besucher für Ihre Internetpräsenz.


Unsere Website verwendet Cookies, die uns helfen, unsere Website zu verbessern, den bestmöglichen Service zu bieten und ein optimales Kundenerlebnis zu ermöglichen. Durch Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies für Analysen, personalisierte Inhalte und Werbung zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Akzeptieren