Zum Inhalt springen

Impressum auf Facebook: Gibt es eine Impressumspflicht für eine Facebook Fanpage?

keine Kommentare

ImpressumspflichFacebook

Wie ist das mit der Impressumspflicht auf Facebook? Muss ein Betreiber einer Facebook Fanpage ein Impressum angeben? Und wenn ja, wie macht man das am besten? Ich versuche diese Fragen mal zu klären.


Grundsätzlich gilt seit 2012 auch in der Schweiz die Impressumspflicht. Zwar ist die Sache in Deutschland etwas ungemütlicher, weil da immer gleich eine Abmahnung bei Nichteinhaltung der „Vorschriften“ droht, aber auch in unseren Breitengraden, also in der Schweiz, gilt die Impressumspflicht für alle Marktteilnehmer im Online-Bereich, sprich alle Angebote im Bereich E-Commerce.

Die Impressumspflicht gilt gemäss gesetzlicher Regelung für sämtliche Anbieter von «Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr», die sich an Kunden in der Schweiz richten.

Und dazu zählen eben nicht nur Online-Shops, wie man vermuten könnte, sondern wohl auch Social Media-Auftritte. Auch wenn dies nicht explizit erwähnt, respektive geregelt ist.

Was alles in ein Impressum rein muss
Folgende Elemente gehören in ein Impressum:

  • Vorname und Name bzw. Firma des Anbieters
  • Adresse des Firmensitzes
  • Telefon- und Faxnummer
  • E-Mail-Adresse

Das Impressum auf Facebook – Impressumspflicht für Facebook-Seite
Grundsätzlich gilt, der Nutzer darf nicht mehr als zwei Mal klicken, bis er zum Impressum gelangt. Und grundsätzlich reicht es aus, wenn man einen Link zur eigenen Website setzt.

Bei der Desktop-Version der Facebook Fanpage ist das einfach.
Optimalerweise setzt man den Link einfach in den Info-Bereich (Seite bearbeiten →Seiteninfo aktualisieren → Kurze Beschreibung). Wichtig dabei: im Impressum auf der Website sollte erwähnt sein, dass eben dieses Impressum auch für die Facebook-Seite gilt.

impressumspflicht-Facebook

Bei der mobilen Version der Facebook-Seite wird es schwieriger…
Facebook und das mobile Internet waren bislang noch nicht wirklich Freunde. Und so zieht sich die Sache auch bei der Impressumspflicht weiter. So entfällt die Möglichkeit, z.B. einen Custom Tab (also via Facebook App) für das Impressum zu verwenden, weil dieser beim Abruf via Smartphone gar nicht angezeigt wird… Und weil seit neustem das Design der mobilen Ansicht der Facebook-Seiten wieder mal angepasst wurde, ist die Sache mit dem Impressum  noch ungemütlicher geworden, da der Info-Bereich gar nicht auf den ersten Blick angezeigt wird.

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, respektive eigentlich drei:

  1. Man integriert das Impressum ins Coverbild
  2. Man kreiert einen Post mit dem Impressums-Link, und fixiert den oben…
  3. Man kümmert sich nicht drum und denkt, „so what“

Bei der aktuellen Lage würde ich meinen, ist Variante 1 für die User irritierend und „unschön“. Variante 2 ist wenig praktikabel, da der Beitrag nach 7 Tagen immer wieder rausfliegt. Variante 3 scheint wohl die einzige Lösung zu sein.

Wie auch immer, es bleibt spannend mit Facebook. Die Impressumspflicht dagegen dürfte sich so schnell nicht verändern.

Kategorie:  Facebook

keine Kommentare

Dein kommentar zum artikel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Mehr Besucher für Ihre Internetpräsenz.


Unsere Website verwendet Cookies, die uns helfen, unsere Website zu verbessern, den bestmöglichen Service zu bieten und ein optimales Kundenerlebnis zu ermöglichen. Durch Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies für Analysen, personalisierte Inhalte und Werbung zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Akzeptieren