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Datenschutz Google Analytics – was es zu beachten gilt

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Bei Google Analytics sollte der Datenschutz eingehalten werden

Viele Webseiten nutzen Webanalyse-Tools wie beispielsweise Google Analytics. Greifen diese Plattformen nicht in die Privatsphäre ihrer Nutzer ein und verstossen somit gegen den Datenschutz? Nein, Webanalyse-Tools zu nutzen, ist in der Schweiz zulässig, jedoch müssen gewisse Dinge beachtet werden.

Das Stichwort „Datenschutz“ ist mit den neu aufkommenden Techniken ein immer heikleres Thema geworden. Auf folgende Punkte sollten Sie als Nutzer von Google Analytics auf jeden Fall achten, um möglich Abmahnungen oder gar Strafen zu verhindern.

Datenschutzerklärung Google Analytics

Auf der Webseite müssen die Nutzer über den Einsatz von Analytics informiert werden. Der Hinweis darauf sollte an möglichst prominenter Stelle platziert werden. Dies kann beispielsweise in den Datenschutzerklärungen oder im Impressum erfolgen. Vorgeschriebene Texte finden Sie bequem im Internet. Verfassen Sie beispielsweise die Erklärung in Anlehnung an Texte von grösseren Unternehmen. Es ist wichtig, dass der Nutzer darauf hingewiesen wird, dass ein Browser Add-on installiert werden kann, welche die Funktionen des Google Analytics deaktiviert.

Anonymisierung der Personen

Die Daten, welche im Google Analytics ausgewertet werden, dürfen niemals einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Es ist untersagt Namen und E-Mail-Adressen ins Google Analytics zu übertragen. Angeblich reagiert Google beim Bekanntwerden dieser Fälle äusserst schnell und effizient. Die betroffenen Konten würden unmittelbar gelöscht. Hier macht Google keinen Unterschied, ob der Verstoss gegen den Datenschutz unwissentlich oder beabsichtigt passiert ist.

Anonymisierung der IP-Adressen

Ganz korrekt wäre die Anonymisierung der IP-Adresse anzustreben. Denn nach rechtlicher Sicht sind IP-Adressen personenbezogene Daten, da sie sich auf eine bestimmbare Person beziehen. Die Identifikation dieser Person ist mit geringem Aufwand möglich. Es gibt eine Funktion im Google Analytics, welche es ermöglicht, einen Teil der IP-Adresse abzuschneiden. Somit würden die Daten nicht vom Google-Server verarbeitet oder gespeichert werden. Mehr dazu findet ihr hier.

Einige Experten raten ganz von der Verwendung von Auswertungstools ab, um das Vertrauen der Besucher zu sichern und rechtliche Probleme ganz auszuschliessen.

Ich persönlich halte dies für etwas übertrieben. Mittlerweile weiss die Mehrheit der Internetnutzer über die hinterlassenen Spuren im Internet Bescheid und kann sich auf Wunsch mit persönlichen Einstellungen dagegen schützen.

Verzichtet man als Unternehmen ganz auf Auswertungstools, so nimmt man gegenüber der Konkurrenz einen grossen Nachteil in Kauf. Mit Hilfe solcher Tools können beispielsweise Marketingmassnahmen optimiert werden, was bei optimaler Nutzung zu Kosteneinsparungen oder Umsatzsteigerungen führen kann.

Kategorie:  Analytics

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