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Influencer-Marketing. Die pauschale Antwort für alle Werbetreibenden?

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Produkte und Dienstleistungen gibt es viele, aber ist Influencer-Marketing für alles und jeden die richtige Wahl zur Bewerbung? Ist die Bewerbung eines falschen Produktes nicht nur kontraproduktiv für das Unternehmen, sondern auch für den Bewerbenden?

Influencer sind nicht umsonst Influencer – sie haben sich meist mit viel Mühe und Arbeit einen Ruf und eine Community erarbeitet. Und diesen Ruf gilt es zum schützten.

Ein Match ist sehr wichtig

Nicht nur die Zielsetzung der Firma ist wichtig. Auch das Produkt und die Unternehmensphilosophie müssen zu 100 % auf den Influencer passen. Sonst verlieren diese, auf lang oder kurz gesehen, Ihre Authentizität und ihre Abonnenten. Denn es gibt für den Leser nichts «Schlimmeres» als eine 24/7-Bombadierung mit Product Placements. Solche «wandelnden Werbeflächen» werden «entliked».

Zudem passt nicht jede Dienstleistung oder jedes Produkt in die Channels der Instagrammer, Facebooker, Vlogger & Co. – Eine 20-jährige Beauty-Bloggerin wird wohl nicht die richtige Wahl für eine Antifaltencreme sein und ein Channel, der mehrere Tausend Follower hat, aber dem Fleisch frönt, ist sicher nicht die richtige Wahl für ihr neues veganes Mikrowellen-Menü.

Augen auf bei der Influencer Auswahl

Es wird immer sogenannte «Influencer» geben, die alle Aufträge annehmen, die man ihnen anbietet. Auch zum Teil zu sehr verlockenden Preisen. Auch wenn die Kategorie und die Zielgruppe des Channels zunächst passend erscheinen, sollte dann aber auch noch die Interaktion auf der Seite geprüft werden. Denn User springen schnell ab, wenn der Account nicht regelmässig gepflegt wird und nichts passiert. So würde das Produkt auf einem «toten Channel» promotet.

Passendes Produkt, schreckliche Bewerbung

Eine Abklärung des gewünschten Sujets ist im Vorfeld auch immer anzuraten. Sonst bekommt man als Ergebnis wie folgt: «Frau sitzt in Badewanne, umringt von Duftkerzen und Rosen und knabbert genüsslich an einer Mini-Salamiwurst. Text: Happy Valentine’s Day. Was gibt es Schöneres als ein entspanntes Bad und eine knackige Salami.» Ja, okay – ein wenig vorbei am Ziel, aber vielen Dank…

Rechtliches im Influencer-Marketing

Auch zu beachten sind rechtliche Aspekte. Manche Produkte haben grosse Hürden zur Bewerbung und müssen einige Reglements beachten. Medizinische Produkte, die verschreibungspflichtig sind, dürfen z.B. (auch im Online Marketing) nicht beim Otto-Normal-Verbraucher beworben werden. Somit macht die Bewerbung via einem Influencer wenig Sinn.

Auch die Bewerbung von hartem Alkohol ist sehr schwierig, denn dieser darf in keinem emotionalen Kontext in Verbindung mit Personen stehen. Zudem kann die Bewerbung des Contents nicht segmentiert werden, wenn dieser rein gepostet wird. Ein Instagrammer weiss z.B. nicht, ob seine Follower zum Teil unter 18 sind. Hier dürfte die Promotion von gebrannten Wasser gar nicht stattfinden.

Fazit

Vieles kann gut präsentiert werden im Influencer-Bereich, aber nicht alles. Mit ein wenig Zielgruppenwissen und Menschenverstand kann man einige «Fettnäpfchen» umschiffen. Aber eines ist sicher: was offline rechtlich schwierig ist, ist auch online nicht erlaubt.

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Kategorie:  InfluencerOnline Marketing

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