Conversion Tracking: Funktion und Datenschutzrichtlinien
Der Erfolg von Werbemassnahmen kann mit Conversion Tracking genau nachverfolgt und überprüft werden. Was man alles messen kann und was die Datenschutzrichtlinien von Google alles beinhalten, das erfahren Sie hier.
Sobald digitale Werbemassnahmen aufgeschaltet werden, ist es für den Werbetreibenden von grossem Interesse, welche Massnahmen und Anzeigen Erfolg bringend sind. Um sogenannte Conversions (erwünschte Handlungen des Nutzers) nachzuverfolgen, wird heute viel mit Conversion Tracking gearbeitet. Für die Umsetzung muss zuerst ein Tracking-Code-Snippet von Google Analytics auf den Zielseiten im Quelltext implementiert werden. Danach können mit zusätzlich implementierten Code-Snippets einzelne Handlungen auf der Website nachverfolgt werden. Sobald die Snippets implementiert worden sind, können in Google Analytics (resp. nach dem Import der Ziele auch in Google AdWords) die einzelnen Conversions gezählt werden.
Was genau kann mit Conversion Tracking herausgefunden werden?
Mit Conversion Tracking über Google Analytics können bestimmte ausgewählte Aktionen der Nutzer nachverfolgt werden. Von grossem Interesse ist dabei oftmals ein Verkaufsabschluss, ein (App)Download oder eine Kontaktaufnahme (via Formular oder Telefon). Kommt demnach ein Nutzer über eine Anzeige auf die Website, wird auf seinem Computer oder Smartphone ein temporäres Cookie gespeichert, welches beim Abschluss einer Conversion vom System erkannt wird. In Google Analytics hat der Werbetreibende dann Einsicht darüber, wie viel Mal beispielsweise ein PDF heruntergeladen wurde und über welche Anzeige der Nutzer auf die Seite gekommen ist. Zusätzlich dazu ist ersichtlich, von wo der Nutzer kommt, welche Sprache er spricht oder aber auch über welches Betriebssystem er verfügt. All diese Daten sind jedoch anonymisiert, sprich, man weiss zwar beispielsweise, dass ein Nutzer aus Zürich eine Conversion getätigt hat, nicht aber konkret welche Person.
Die Datenschutzrichtlinien von Google
Die Personendaten, welche der Werbetreibende erhält, können relativ genau in spezifische Kategorien eingeordnet werden. Wie bereits erwähnt, kann jedoch eine Conversion nicht einem bestimmten Besucher zugeordnet werden, man erfährt nicht, welche Person genau hinter der Conversion sitzt. Google legt fest, dass die Cookies für das Conversion Tracking nur für eine begrenzte Zeit gültig sind und keine personenbezogenen Daten erfasst werden. Was jedoch konkret unter «personenbezogene Daten» fällt, ist nicht klar. Auch nicht, inwieweit Google einen bestimmten Nutzer, beispielsweise über die IP-Adresse, erkennen und speichern kann. Google rät Werbetreibenden die Einblendung eines Cookie-Hinweises für Nutzer, resp. der Werbetreibende muss in der Datenschutzerklärung der Website Angaben zum Einsatz von Conversion Tracking machen.
Abschliessend kann gesagt werden, dass das Conversion Tracking anonym ist, resp. der Werbetreibende kann seine Kunden nicht gezielt ausfindig machen. Welche Daten Google erkennt und abspeichert ist hingegen nicht genau bekannt.
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