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Das Ende des freien Internets oder wie die Memes gekillt wurden

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Nun scheint es tatsächlich um die allseits beliebten Memes geschehen zu sein. Das EU-Parlament hat den Gesetzesentwurf bezüglich Urheberrecht im Internet am 12. September angenommen. Dieser sieht unter anderem die Einführung eines Upload-Filters vor. Entwurf-Gegner sprechen von einem schwarzen Tag für das freie Internet.

Prolog

Vergebens haben Netzaktivisten gegen den Gesetzesentwurf angekämpft, und wie! Beinahe eine Million Menschen haben sich mit ihrer Unterschrift gegen die Reform ausgesprochen. Zu ihnen zählt auch ein gewisser Tim Berners-Lee, der Vater des WWW. Auf saveyourinternet.eu wurde mittels Formular die Kontaktaufnahme mit den 10 entscheidenden Abgeordneten ermöglicht. Diese wurden daraufhin mit abertausenden Mails und Anrufen torpediert. Am Ende brachte alles nichts. Die Urheberrechtsreform wurde von den Abgeordneten mehrheitlich angenommen. Die höchstumstrittenen Artikel 11 und 13 der Reform werden weitreichende Konsequenzen für alle EU-Bürger haben, ebenso für uns Schweizer. Die neue Urheberrechtsreform wird voraussichtlich vor den Europaratswahlen im Mai 2019 umgesetzt.

Artikel 11

Beim Artikel 11 geht es um die sogenannte Linksteuer. Er schreibt vor, dass Online-Netzwerke, auf denen per Link auf andere Medien verwiesen werden, dem Urheber eine Gebühr zahlen müssen. Dies weil die Überschrift, Vorschaubild und Vorschautext urheberrechtlich geschützt sind.

Ein Fallbeispiel: Ich möchte auf meinen FB-Profil einen aktuellen Zeitungsartikel verlinken. Überschrift, Vorschaubild und Vorschautext werden automatisch angezogen. Da diese urheberrechtlich geschützt sind, müsste Facebook dem Medium nun eine Gebühr zahlen.

In der Praxis ist es so, dass grosse Internet-Firmen sich überhaupt nicht gerne auf der Nase herumtanzen lassen. Es ist anzunehmen, dass viele Online-Plattformen nicht bereit sein werden, diese Gebühr zu zahlen. Als Beispiel möchte ich die Situation der neulich eingeführten Europäischen Datenschutz-Grundverordnung aufführen. Viele Amerikanische Webseitenanbieter hatten keine Lust, ihre Webseite EU-DSVGO-gerecht anzupassen. Sie sperrten kurzerhand ihre Webseite für Europäische Besucher. Die Verlinkung von Inhalten in der Form, wie wir sie kennen, wird verschwinden, was einen erheblichen Einbruch der Klickzahlen mit sich ziehen wird. Auch für den Dienst «Google News» wird es schwierig. In ihrer Nachrichtenübersicht müssten sie für jeden Artikel, den sie verlinken, die Erlaubnis des Urhebers einholen.

Artikel 13

Am stärksten polarisiert der Artikel 13, dessen Ziel es ist, Rechteinhaber von Bild, Text, Musik etc. besser zu schützen. Scheint eigentlich eine gute Sache zu sein. Die Umsetzung wird jedoch heftig kritisiert. Er verpflichtet nämlich alle Online-Plattformen zur Überprüfung jedes hochgeladenen Inhaltes auf Verletzung der Urheberrechte. Um dies sicherzustellen kommen die automatisierten Upload-Filter ins Spiel. Diese sperren jeden Inhalt, welcher nur ansatzweise einen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung erregt. Zum Beispiel könnte der Filter kaum ein selbst aufgenommenen Schnappschuss vom Pariser Eifelturm von einer urheberrechtsgeschützten Fotografie unterscheiden. So würde der Filter Inhalte sperren, die gar keine Urheberrechte verletzen. Facebook und YouTube machen zum Teil schon von solchen Filtern Gebrauch. Es wurde schon etliche Male aufgezeigt, wie fehleranfällig diese sind. YouTube hat zum Beispiel ein Video gesperrt, welches nur Katzenschnurren enthielt. Der Filter hielt Teile davon für einen Bestandteil des Songs «Focus» von «H.E.R.» und sperrte daraufhin das Katzenvideo. Auch merkt der Upload-Filter nicht, wenn Inhalte rezitiert werden oder Genehmigungen für den Upload von urheberrechtsgeschütztem Material eingeholt wurden. Haufenweise Bürokratie ist vorprogrammiert. Das Ende der Memes dürfte ebenfalls eingeläutet worden sein, da diese allermeist aus urheberechtsgeschützten Bildern bestehen.

Auswirkungen auf die Schweiz

Auch wenn die Schweiz nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten gehört, werden wir hierzulande die Konsequenzen der Reform ebenso zu spüren bekommen. Denn: Viele ausländische Webseitenanbieter unterscheiden oft nicht zwischen der EU und der Schweiz. Auch werden Schweizer Anbieter ihren Webauftritt für Besucher aus dem EU-Raum anpassen müssen.

Quellen:

https://www.futurezone.de

https://www.giga.de

https://www.watson.ch

Kategorie:  Allgemein

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